Um ein Visum für Russland zu bekommen, sind folgende Punkte zu beachten:
Ein Visumantrag für Russland wird vom russischen Konsulat nur angenommen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fehlerfrei vorliegen. Werden dem Konsulat unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen für das Russland Visum vorgelegt, erfolgt automatisch eine Ablehnung des Antrages.
Selbst wenn alle Unterlagen für Ihr Russland Visum korrekt und fehlerfrei eingereicht wurden, können in Einzelfällen weitere Unterlagen nachgefordert werden und/oder eine Einladung ins russische Konsulat zu einem Interview zur Klärung offener Fragen erfolgen
Die vorzulegenden Unterlagen müssen den geltenden Gesetzen der Russischen Föderation entsprechen. Falsche Angaben, unabhängig davon ob diese versehentlich oder vorsätzlich gemacht wurden, ebenso wie die Vorlage von gefälschten Belegen können eine dauerhafte Einreisesperre nach sich ziehen. Ein Visum für Russland wird nicht erteilt!
Für das Russlandvisum erforderliche Unterlagen:
1. Ein gültiger Reisepass
Der Pass für die Visumbeantragung für Russland muss unversehrt sein und darf keine nicht behördlich beglaubigten Änderungen oder Ergänzungen enthalten. Der Pass muss mindesten 2 völlig freie Seiten aufweisen.
Der Pass muss mindestens 6 Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sei. Bei einem Notfallvisum z.B. wg. dringender medizinischer Behandlung oder zum Besuch schwer erkrankter Verwandter ersten Grades oder zu einer Beerdigung muss der Pass mindestens bis zur Wiederausreise gültig sein.
Für die Erteilung von Arbeits- oder Studienvisa für Russland muss der Reisepass noch mindestens 18 Monate gültig sein.
2. Ein fehlerfrei ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular für Russland.
Das Formular muss vollständig und lückenlos auf elektronischem Wege ausgefüllt sein, nachträgliche Änderungen oder Korrekturen sind nicht erlaubt. Die eigenhändige Unterschrift (so wie im Reisepass geleistet) ist obligatorisch.
3. Ein ordentliches Passfoto, 3,5 x 4,5 cm mit weißem Hintergrund
Frontalansicht, ohne Kopfbedeckung, ohne dunkele Brille oder sonstige – das Gesicht verdeckende – Utensilien
4. Der Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung
Für die Erlangung des Russlandvisums ist der Nachweis über den Abschluss einer Reisekrankenversicherung die den Vorschriften der Regierungsverordnung Nr. 1488 vom 11. Dezember 1998, “Über die Krankenversicherungspflicht der Staatsbürger von USA und ausländischer Bürger von anderen Staaten” aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit entspricht, vorzulegen.
5. Soll ein Arbeits- oder Studienvisum für Russland für mehr als 90 Tage Aufenthalt beantragt werden,
so gilt, ebenso wie für Asylsuchende, dass ein aktueller negativer HIV-Test vorgelegt werden muss. Das Attest darf nicht älter als 90 Tage sein.
Ausländische Antragsteller
Antragsteller aus folgenden Ländern: Albanien, Bahrain, Venezuela, Haiti, Ägypten, Irland, Lesotho, Libyen, Mazedonien, Mali, Mexiko, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emiraten, Oman, Republik Korea (außer einer Beantragung eines kurzfristen Visums für Russland, die im Rahmen des Beantragungsverfahrens nach dem entsprechenden bilateralen Abkommen geregelt wird), Saudi-Arabien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Sierra Leone, Kroatien, Äquatorial Guinea, Südafrikanische Republik und Japan müssen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland über einen durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 zusammenhängende Tage verfügen.
Antragsteller auf ein Russlandvisum, die nicht im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland über einen durchgängigen Aufenthalt von mehr als 90 zusammenhängenden Tagen verfügen und aus folgenden Staaten stammen: Australien, Israel (ausgenommen Fälle einer im Gegenseitigen Abkommen vereinbarten visafreien Einreise), USA und Turkmenien können ihr Visum für Russland in Deutschland beantragen, müssen aber mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 10 Werktagen(2 Wochen) rechnen.
Ausländische Antragsteller, die in Deutschland ein Visum für die Russische Föderation beantragen möchten, müssen damit rechnen, dass sie aufgefordert werden ihren Aufenthaltstitel, sofern dieser nicht im Pass eingetragen ist, im Original vorzulegen.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt eines Russland Visums
Bitte vorlegen:
Ein Einladungsschreiben im Original, das den Vorschriften russischer Gesetzgebung vom Ministerium für Auslandsangelegenheiten der Russischen Föderation, vom Föderalen Migrationsdienst oder dessen lokalen Vertretungen entspricht.
Die touristische Reisebestätigung, entweder im Original oder in eiwandfreier Kopie. Die Reisebestätigung muss von einem russischen Reiseveranstalter ausgestellt sein und eine gültige Referenznummer, die in den Visumantrag für Russland einzutragen ist, enthalten. Außerdem ist die Vorlage des Reisevertrages oder Reise-Vouchers im Original oder einwandfreier Kopie vorzulegen.
Für ein Transitvisum für Russland ist die Vorlage der entsprechenden Tickets sowie eine gültige Einreise- bzw. Aufenthaltserlaubnis für das entsprechende Zielland erforderlich.
Belege über den Reisezwecks gemäß Abkommen über die Erleichterung der Visa-Erteilung zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union sowie Dänemark, Island, Indien, Norwegen, Schweiz und Südkorea.
Russlandvisa für mehrmalige Einreisen werden nur als „Folgevisum“ ausgestellt, wenn der Antragsteller in den der Antragstellung vorangegangenen 12 Monaten bereits ein Visum für Russland hatte und damit im Rahmen der Genehmigung die Russische Föderation bereist hat. (Gilt nicht für Transit-Visa für Russland!)
Mögliche Belege über den Reisezweck gemäß Abkommen über die Erleichterung der Visa-Erteilung zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union sowie Dänemark, Island, Indien, Norwegen, Schweiz und Südkorea:
Für Angehörige offizieller Delegationen:
Eine Kopie der Einladung der einladenden Institution sowie ein Original-Bestätigungsschreiben das belegt, dass der Antragsteller Mitglied der Delegation ist.
Geschäftsreisende und Vertreter von Unternehmensverbänden:
Sie legen bitte ein entsprechendes schriftliches Ersuchen des russischen Gastgebers vor.
Lkw – und Busfahrer, die international Fracht oder Fahrgäste in Fahrzeugen befördern, Angehörige des Zugbegleiter- , Kühlwagen- und Triebfahrzeugpersonals in internationalen Zügen, Journalisten, die über Ereignisse, Veranstaltungen usw. berichten, Teilnehmer an wissenschaftlichen kulturellen oder künstlerischen Veranstaltungen, Schüler, Studenten, Promovierende und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- und Ausbildungszwecken für die Aufenthaltsdauer von insgesamt höchstens 90 Tagen einreisen wollen, Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und Begleitpersonal (Trainer, medizinisches Personal, Manager),
Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten- oder Regionen sowie Personen, die Soldatengräber oder Zivilgräber besuchen möchten fragen bitte unter folgender E-Mail ….. nach den entsprechenden Bestimmungen.
Für enge Verwandte (Eltern, Kinder, Ehepartner, Großeltern, Enkelkinder), Staatsbürger der EU, Norwegen, Dänemark, Island, Schweiz und Südkorea, die laut Abkommens-Vorschriften rechtmäßig in der Russischen Föderation leben:
- ein notariell beglaubigtes schriftliches Ersuchen im Original oder Kopie des russischen Gastgebers
- ein Beleg zur Bestätigung der Verwandtschaft mit der einladenden Person
- ein Beleg zur Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt der gastgebenden Person in der Russischen Föderation über mehr als 90 Tage
Anträge auf ein Russlandvisum werden vom Russischen Konsulat i.d.R. innerhalb von 3 bis 10 Werktagen bearbeitet. Die russischen Behörden behalten sich aber vor, die Bearbeitungszeiten (auf Gegenseitigkeit mit verschiedenen Staaten) auf bis zu 30 Tage zu verlängern.
Gültigkeit der verschiedenen Russland-Visa:
Touristenvisa: ein- oder zweimalige Einreise, Aufenthalt maximal 30 Tage. Eine zweite Einreise muss entsprechend belegt werden.
Transitvisum: einmalige Einreise bis zu 3 Tage, zweimalige Einreise bis zu 6 Tage.
Privat-, Arbeits- oder Studienvisa: (einmalige, zweimalige Einreisen) höchstens 90 Tage.
Mehrmalige Visa – Staatsbürger der EU dürfen sich im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation mit einem mehrmaligen Visum in einem 180-Tage Zeitraum ununterbrochen höchsten 90 Tage aufhalten.
Russlandvisa für mehrmalige Einreisen innerhalb bis zu 5 Jahren werden nur für Ehegatten sowie Kinder (auch Adoptivkinder) bis zum 21. Lebensjahr von Ausländern mit Daueraufenthalt in Russland erteilt.
Visum Russland Beratung vom Paneurasia Experten Team

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