Krankenversicherung

Auslandskrankenversicherung für Russland

Versicherungspolicen, schriftliche Bestätigungen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Datum des Versicherungsabschlusses
  2. Police-Nr.
  3. Familien- und Vornahme des Versicherungsnehmers
  4. Angaben des Versicherers
  5. Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer auf dem Territorium Russlands im Falle der Ausstellung eines 1- bzw. 2-fachen Visums und im Falle eines Mehrfachvisums die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken.
  6. Eine Übersicht der versicherten medizinischen und Krankentransportleistungen, einschließlich der Überführung der sterblichen Überreste (auf Grundlage des Musters). Vergleichen Sie bitte mit der Übersicht der medizinischen Leistungen, die von der russischen Gesetzgebung gefordert wird.
  7. Die Deckungssumme darf nicht unter 30 000 EUR sein.
  8. Territorialer Gültigkeitsraum (gesamte Welt, einschließlich Russland; Europa, einschließlich Russland usw.; Vorrang hat die garantierte Gültigkeit in Russland)
  9. Unterschrift des Versicherers.

Zur Bearbeitung können nur Versicherungspolicen der ausländischen Versicherungsgesellschaften entgegengenommen werden, die einen Anerkennungsvertrag mit russischen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen haben, die wiederum über eine Lizenz zur Ausübung dieser Art von Versicherungsdienstleistungen verfügen, oder mit Service- bzw. Assistenzgesellschaften, die die Organisation der Bereitstellung der medizinischen und Krankentransportleistungen in einem der Minimalübersicht entsprechendem Umfang garantieren können.

Schriftliche Bestätigungen, die die oben aufgeführten Forderungen nicht erfüllen, Formulare mit Stempeln der Versicherungsgesellschaften usw., d.h. Dokumente, die außer dem Datum des Versicherungsabschlusses nicht den gesetzgeberischen Forderungen entsprechen, werden nicht zu Bearbeitung entgegengenommen.

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